Nachlassverwaltung und die Haftung der Erben
Bei der Nachlassverwaltung handelt es sich um eine Unterart der Nachlasspflegschaft, welche zu einer Haftungsbegrenzung des Erben führt und dieser von den Dritten (Gläubigern) nur mit dem Nachlassvermögen in Anspruch genommen werden kann.
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