Welche Vorsorge-Regelungen kann ich treffen?

  • Vorsorgevollmacht

    Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h. er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus.

  • Betreuungsverfügung

    Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass jemand selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird. Ist keine Verfügung getroffen, entscheidet das Betreuungsgericht. Das Gericht wählt und bestimmt einen gesetzlichen Betreuer. Dann entscheidet ein fremder Dritter Ihre Dinge!

  • Patientenverfügung

    Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Maßnahmen und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.

    Nach der geltenden Rechtslage muss die Patientenverfügung in Schriftform verfasst sein. Derjenige muss zudem nach deutschem Recht sowohl einwilligungsfähig als auch volljährig sein.

  • Pflegeverfügung

    Die Pflegeverfügung ist ein wichtiger ergänzender Baustein zur Patientenverfügung. Durch Vorbereitung auf eine spätere Pflegesituation werden Sie sich klar darüber, worauf Sie im Fall der Fälle Wert legen. Sie bestimmen, dass Sie so lang als möglich Zuhause gepflegt werden möchten, von wem Sie gepflegt werden und von wem nicht. Genauso kann geäußert werden, welche Pflegestelle Sie bevorzugen und welche Sie ablehnen.

  • Sorgerechtsverfügung

    Mit einer Sorgerechtsverfügung haben Sie als Eltern oder Alleinerziehende die Möglichkeit, im Voraus zu bestimmen, wer nach Ihrem Tod bzw. im Falle des (unerwarteten Todes) die Vormundschaft für Ihre minderjährigen Kinder bekommen soll. Eine Sorgerechtsvollmacht zielt aber auch auf den Zeitraum ab, an welchem Sie zu Lebzeiten handlungsunfähig wären, beispielsweise durch unerwartete und ggf. dauerhafte Einschränkungen in Folge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung. Als geschäftsfähige Eltern können Sie einen Dritten durch Vollmacht in Sorgerechtsangelegenheiten einsetzen. Damit haben Sie das Sorgerecht nicht übertragen aber jemanden dazu bevollmächtigt. Bei einer wirksam bestehenden Sorgerechtsverfügung wird das Gericht in den meisten Fällen positiv entscheiden. Nur wenn erhebliche und berechtigte Zweifel an der Eignung der vorgeschlagenen Person bestehen, weicht das Betreuungsgericht davon ab.

  • Unternehmervollmacht

    Eines der wichtigsten Themen für ein Einzelunternehmen bzw. eine mittelständische GmbH. Fallen Sie als Unternehmer durch einen Unfall oder unerwartete Krankheit aus, müssen Sie vertreten werden. Abgesichert sind Sie durch nur durch eine sogenannte Unternehmervollmacht. Entscheiden Sie rechtzeitig, welche Vertrauensperson Ihr Unternehmen - in Ihrem Sinne - weitergeführt. Nur so wird der Unternehmen der Verantwortung gegenüber der eigenen Familie, seinen Angestellten und seinen Vertrags- bzw. Geschäftspartnern gerecht. Mit dem Konzept der GenerationenBeratung haben Sie für Ihren Ausfall als Chef gut vorgesorgt!

  • Bestattungs- oder Trauerverfügung

    In einer Bestattungs- bzw. Trauerfallverfügung haben Sie schon heute die Möglichkeit, für Sie wichtige Dinge nach Ihrem Tod festzulegen. Die Bereiche sind ganz unterschiedlich: von der Bestattungsform, über den Ort, bis hin zu besonderen Wünschen. Auch können Sie durch eine sog. Sterbegeldversicherung die Finanzierung schon im Vorfeld bestimmen. Sie können auch festlegen, welches Bestattungshaus bzw. welche Person sich um die Durchführung kümmern soll. Mit entsprechenden Bezugsrechten zur Versicherungsleistung bestimmen Sie, wer den Versicherungsgegenwert erhält.

  • Haustierverfügung

    Damit das geliebte Haustier gut versorgt ist, falls etwas passiert, gilt es auch in diesem Bereich einige rechtliche Punkte zu beachten. Auch wenn es schwer fällt, lohnt es sich frühzeitig darüber nachzudenken und Vorkehrungen zu treffen. In einer Haus- bzw. Großtierverfügung kann jede Person einen Bevollmächtigten bestellen. Dieser wiederum kann den Aufenthaltsort, das Futter, die Unterbringung, die ärztliche Versorgung, den eventuellen Verkauf sowie alle damit verbunden finanziellen Angelegenheiten regeln.

  • Finanzielle Vorsorge

    Eine frühzeitige Vorsorge ist in jeder Hinsicht wichtig, sowohl um die eigenen Vorstellungen und Wünsche im Ernstfall mitteilen zu können als auch um finanzielle Problematiken für Sie und Ihre Angehörigen (Hinterbliebenen) zu vermeiden. Da die (gesetzliche) Kranken- und Pflegeversicherung lange nicht alle Fälle deckt, in denen finanzielle Hilfe notwendig wird, sollten Sie durch private Versicherungen für den Ernstfall vorsorgen. Die Möglichkeiten sind vielfältig! Bewährte Versicherungen sind beispielsweise Pflegezusatzversicherung und private Unfall- und Rentenversicherungen. Sie können Ihren Hinterbliebenen auch schon heute die finanzielle Sorge der Bestattung durch eine Sterbegeldversicherung abnehmen. Schließlich gibt es auch hervorragende Finanzinstrumente, die Ihr Vermögen auch möglichst "günstig" an Ihre Erben überleiten. Haben Sie den Durchblick? Gerne bin ich als GenerationenBerater Ihr Ansprechpartner. Zusammen mit meinem Netzwerk, jedoch auch sehr gerne Ihren bisherigen Vertrauenspersonen im Bereich der Finanzen, lässt sich regeln, was für Sie und Ihre Situation der Optimalfall ist.

  • Testament

    Das Testament ist wohl die bekannteste Form der Verfügung von Todes wegen - die Regelung für den Erbfall. Im Gesetz wird das Testament auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine formbedürftige Willenserklärung, welche jederzeit veränderlich und widerrufbar ist. Eine andere Form der Verfügung ist beispielsweise der Erbvertrag. Beim Tod eines Menschen, der kein wirksames Testament errichtet hat, greift dann die gesetzliche Erbfolge, welche nicht unbedingt Ihren Vorstellungen entspricht. Oft sind dadurch Streitigkeiten vorprogrammiert. Für die Errichtung eines Testaments stehen unterschiedliche Formen zur Verfügung. Sie können ein öffentliches notarielles Testament, oder aber ein handschriftliches Testament erstellen. Gerade in diesem Bereich "liegt der Teufel im Detail" - er ist sehr fehlerbehaftet und führt im schlimmsten Fall zur Unwirksamkeit Ihrer gesamten Verfügung. Holen Sie sich daher immer fachkundigen Rat. Gerne steht Ihnen auch mein Netzwerk aus Spezialisten hilfreich zur Seite. Auf Basis des individuell für Sie erstellen "Konzepts GenerationenBeratung" wird es um ein Vielfaches leichter, Ihren letzten Willen zielgeführt "auf Papier zu bringen".

Was ich für Sie tun kann?

Als ausgebildeter GenerationenBerater begleite ich Sie und Ihre Angehörigen sehr gerne! Ich arbeite in diesem Bereich eng und vertrauensvoll mit dem IGB Service – Deutsches Institut Generationen Beratung zusammen.

Der IGB-Service ist ein Experten-Netzwerk, bestehend aus Rechtsanwalt (mit Schwerpunkt Vorsorgerecht), Steuer- und Rentenberater und einem Arzt. Rechtssichere Dokumente sowie qualifizierte Antworten zu Fragen rund um GenerationenBeratung sind somit gewährleistet. Der IGB-Service stellt zudem die sichere und rechtskonforme Verwahrung Ihrer wichtigen Dokumente inklusive Notfallservice sicher.

In diesem Zusammenspiel können Sie Ihre Werte- und Qualitätsvorstellungen, jedoch auch gerne die Ihrer Angehörigen, für Bedarfsfälle und unvermeidbare Lebensabschnitte nachhaltig festlegen. Sie bestimmen damit selbst, Sie entlasten Ihre Angehörigen und fallen somit niemandem zur Last. Diese Aussage gilt natürlich auch umgekehrt von der älteren Generation zu den jüngeren Angehörigen. Daher empfehle ich Ihnen: Regeln Sie die wichtigsten Dinge des Lebens durch Vorsorge-Vollmacht, Patientenverfügung, Pflegeverfügung, Finanzregelungen, Testament und/oder Sorgerechtsverfügung(en).

Neben meiner fachlichen Unterstützung können Sie versichert sein, dass der IGB-Service durch die anwaltliche Vertretung und Erstellung der Vollmacht(en) im Ergebnis die rechtliche Wirkung und Sicherheit für Sie gewährleistet. Die Vorsorge-Unterlagen sind zudem im Vorsorgeregister verzeichnet. Darüber hinaus haben Sie und die Bevollmächtigten einen sehr umfangreicheren Service und auch künftig fachliche und notfalls anwaltliche Unterstützung!



  • Mit meiner Unterstützung können Sie rechnen!

    Verlässlichkeit und Vertrauen ist die Grundlage meiner Arbeit! Gerne bespreche ich die Details im persönlichen Dialog mit Ihnen, gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen, Ihren Beratern, oder mit Ihnen und Ihrer Vertrauensperson.

  • Ich nehme mir Zeit für ein individuelles, unverbindliches und kostenloses Gespräch mit Ihnen und bitte um Verständnis, dass ich telefonisch ausschließlich einen Termin vor Ort oder in meinen Büroräumen vereinbare! Es entspricht nicht dem Leitbild eines GenerationenBeraters Ihre wichtigen Fragen rund um die persönliche Versorgungssituation telefonisch zu besprechen.

Wichtig: Der GenerationenBerater ist Ihr wertvoller Tippgeber. Bezüglich der rechtlichen oder steuerrechtlichen Themenfelder vermittele ich den Kontakt zu kooperierenden Experten. Die hier aufgeführten Informationen und Empfehlungen ersetzen keine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater.

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